Einzelfallhilfe

Für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ist die Einzelfallhilfe nach dem Berufsbild eine zentrale pädagogische Aufgabe: Sie soll Benachteiligungen abbauen, Stigmatisierungen entgegenwirken und präventive individuelle Hilfestellungen leisten (Kooperationsverbund Schulsozialarbeit 2007, S. 7). Das Schulministerium NRW nennt Einzelberatung und Begleitung, zum Beispiel Einzelfallhilfe, als Kernleistung (Broszeit 2025).

Zur Methode: (Galuske 2013, S. 78; Mund 2022).