Für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter ist die EinzelfallhilfeIndividuelle Beratung und Begleitung einzelner Schülerinnen und Schüler — eine zentrale Aufgabe der Schulsozialarbeit. nach dem Berufsbild eine zentrale pädagogische Aufgabe: Sie soll Benachteiligungen abbauen, Stigmatisierungen entgegenwirken und präventive individuelle Hilfestellungen leisten (Kooperationsverbund Schulsozialarbeit 2007, S. 7). Das Schulministerium NRW nennt Einzelberatung und Begleitung, zum Beispiel Einzelfallhilfe, als Kernleistung (Broszeit 2025).
Zur Methode: (Galuske 2013, S. 78; Mund 2022).
Literatur
- Broszeit, Bernd (2025): Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen. In: Bildungsportal NRW. Online verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw/schulsozialarbeit-nordrhein-westfalen (Zugriff am 23.09.2026).
- Galuske, Michael (2013): Methoden der Sozialen Arbeit. Eine Einführung. 10. Aufl. Weinheim und Basel: Beltz Juventa.
- Kooperationsverbund Schulsozialarbeit (2007): Berufsbild und Anforderungsprofil der Schulsozialarbeit. Frankfurt am Main: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit.
- Mund, Petra (2022): Einzel(fall)hilfe. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Fachlexikon der Sozialen Arbeit. 9. Aufl. Baden-Baden: Nomos, S. 217–218.