Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit umfasst nach § 13a SGB VIII sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden; die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten dabei mit den Schulen zusammen (§ 13a SGB VIII).

In der Fachdiskussion gilt sie als eigenständiges Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte auf einer verbindlich vereinbarten Basis kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften zusammenarbeiten (Olk & Speck 2009, S. 913). Eine landeseinheitlich maßgebliche Definition gibt es in Nordrhein-Westfalen bisher nicht (Broszeit 2025).

Weiterführend: (Pötter 2022).