SchulsozialarbeitSozialpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden (§ 13a SGB VIII). umfasst nach § 13a SGB VIII sozialpädagogische Angebote, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden; die Träger der Schulsozialarbeit arbeiten dabei mit den Schulen zusammen (§ 13a SGB VIII).
In der Fachdiskussion gilt sie als eigenständiges Angebot der Jugendhilfe, bei dem sozialpädagogische Fachkräfte auf einer verbindlich vereinbarten Basis kontinuierlich am Ort Schule tätig sind und mit Lehrkräften zusammenarbeiten (Olk & Speck 2009, S. 913). Eine landeseinheitlich maßgebliche Definition gibt es in Nordrhein-Westfalen bisher nicht (Broszeit 2025).
Weiterführend: (Pötter 2022).
Literatur
- Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe, § 13a Schulsozialarbeit. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__13a.html (Zugriff am 23.09.2026).
- Broszeit, Bernd (2025): Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen. In: Bildungsportal NRW. Online verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw/schulsozialarbeit-nordrhein-westfalen (Zugriff am 23.09.2026).
- Olk, Thomas & Speck, Karsten (2009): Was bewirkt Schulsozialarbeit? Theoretische Konzepte und empirische Befunde an der Schnittfläche zwischen formaler und non-formaler Bildung. In: Zeitschrift für Pädagogik 55 (6), S. 910–927. DOI: 10.25656/01:4283.
- Pötter, Nicole (2022): Schulsozialarbeit. In: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. (Hrsg.): Fachlexikon der Sozialen Arbeit. 9. Aufl. Baden-Baden: Nomos, S. 752–753.