Freiwilligkeit

Für Fachkräfte im Landesdienst in NRW gilt bei allen Angeboten sozialpädagogischer Hilfe das Prinzip der Freiwilligkeit (BASS 21-13 Nr. 6). Speck versteht darunter auch, das Einverständnis ausdrücklich einzuholen und Zwangsberatungen abzulehnen (Speck 2022, S. 10). Das Berufsbild nennt Vertraulichkeit und Freiwilligkeit als Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind (Kooperationsverbund Schulsozialarbeit 2007, S. 7).