Für Fachkräfte im Landesdienst in NRW gilt bei allen Angeboten sozialpädagogischer Hilfe das Prinzip der FreiwilligkeitArbeitsprinzip der Schulsozialarbeit: Ihre Angebote werden freiwillig in Anspruch genommen. (BASS 21-13 Nr. 6). Speck versteht darunter auch, das Einverständnis ausdrücklich einzuholen und Zwangsberatungen abzulehnen (Speck 2022, S. 10). Das Berufsbild nennt VertraulichkeitArbeitsprinzip der Schulsozialarbeit: Gesprächsinhalte und Daten werden vertraulich behandelt. und Freiwilligkeit als Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind (Kooperationsverbund Schulsozialarbeit 2007, S. 7).
Literatur
- Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. Januar 2008 (BASS 21-13 Nr. 6). Online verfügbar unter: https://bass.schule.nrw/8598.htm (Zugriff am 23.09.2026).
- Kooperationsverbund Schulsozialarbeit (2007): Berufsbild und Anforderungsprofil der Schulsozialarbeit. Frankfurt am Main: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit.
- Speck, Karsten (2022): Lösungen zu den Lernfragen „Schulsozialarbeit. Eine Einführung“. München: Ernst Reinhardt Verlag.