Vertraulichkeit

Zu den Handlungsprinzipien der Schulsozialarbeit gehört die Vertraulichkeit der Gesprächsinhalte und Daten (Speck 2022, S. 10); das Berufsbild bezeichnet Vertraulichkeit als Grundprinzip, das für die Beratung entscheidend ist (Kooperationsverbund Schulsozialarbeit 2007, S. 7). Rechtlich abgesichert wird sie unter anderem durch die Schweigepflicht nach § 203 StGB (§ 203 StGB).