Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html (Zugriff am 23.09.2026).
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