Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG), § 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/kkg/__4.html (Zugriff am 23.09.2026).

Verwendungsnachweis

Diese Quelle wird zitiert in: