SchulsozialarbeitSozialpädagogische Angebote der Kinder- und Jugendhilfe, die jungen Menschen am Ort Schule zur Verfügung gestellt werden (§ 13a SGB VIII). folgt eigenen Handlungsprinzipien. Speck nennt darunter unter anderem die niedrigschwellige und präventive Ausrichtung der Angebote, die freiwillige Zusammenarbeit und Inanspruchnahme durch die Adressatinnen und Adressaten sowie die VertraulichkeitArbeitsprinzip der Schulsozialarbeit: Gesprächsinhalte und Daten werden vertraulich behandelt. der Gesprächsinhalte und Daten (Speck 2022, S. 10).
Freiwilligkeit
Für Fachkräfte im Landesdienst legt der Runderlass fest: „Bei allen Angeboten sozialpädagogischer Hilfe gemäß Nr. 4.2 gilt das Prinzip der Freiwilligkeit“ (BASS 21-13 Nr. 6). Nach Speck gehört dazu, bei Beratungen von Klassen, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern das Einverständnis ausdrücklich einzuholen und Zwangsberatungen abzulehnen (Speck 2022, S. 10). Auch die Qualitätsstandards der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW zählen den Grundsatz der FreiwilligkeitArbeitsprinzip der Schulsozialarbeit: Ihre Angebote werden freiwillig in Anspruch genommen. zu Profil und Haltung (LAG Schulsozialarbeit NRW 2021, S. 24).
Vertraulichkeit
Vertraulichkeit und Freiwilligkeit sind nach dem Berufsbild des Kooperationsverbunds Grundprinzipien, die für die Beratung entscheidend sind (Kooperationsverbund Schulsozialarbeit 2007, S. 7). Rechtlich abgesichert ist die Vertraulichkeit unter anderem durch die SchweigepflichtPflicht, anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt zu offenbaren; für staatlich anerkannte Sozialarbeit strafbewehrt nach § 203 StGB.: § 203 StGB nennt ausdrücklich staatlich anerkannte Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen (§ 203 StGB). Einzelheiten stehen im Beitrag „Schweigepflicht und Vertrauensschutz“.
Niedrigschwelligkeit
Nach dem Berufsbild sind die offenen Angebote der Schulsozialarbeit niedrigschwellig angelegt und stehen allen Kindern und Jugendlichen offen (Kooperationsverbund Schulsozialarbeit 2007, S. 8). Für Fachkräfte im Landesdienst sieht der Runderlass regelmäßige Sprechstunden vor (Nr. 4.2) (BASS 21-13 Nr. 6).
Beteiligung und Lebensweltorientierung
Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter fördern nach dem Berufsbild die PartizipationBeteiligung von Kindern und Jugendlichen an den Entscheidungen, die sie betreffen. der Schülerinnen und Schüler mit den Zielen der Emanzipation und des eigenverantwortlichen Handelns und beteiligen sie an Entscheidungsprozessen (Kooperationsverbund Schulsozialarbeit 2007, S. 12). In der Kinder- und Jugendhilfe ist Beteiligung gesetzlich vorgeschrieben: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen (§ 8 SGB VIII).
Fachlicher Hintergrund ist das Konzept der LebensweltorientierungFachliches Konzept der Sozialen Arbeit; auf seiner Grundlage wurde der Auftrag der Schulsozialarbeit bestimmt.: Der Achte Jugendbericht bestimmte den Handlungsauftrag der Schulsozialarbeit auf dieser Grundlage (Olk & Speck 2009, S. 914), und die Qualitätsstandards in NRW nennen Lebensweltorientierung als Teil von Profil und Haltung (LAG Schulsozialarbeit NRW 2021, S. 24). Grundlegend zum Konzept: (Thiersch 2014).
Literatur
- Beschäftigung von Fachkräften für Schulsozialarbeit in Nordrhein-Westfalen. Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23. Januar 2008 (BASS 21-13 Nr. 6). Online verfügbar unter: https://bass.schule.nrw/8598.htm (Zugriff am 23.09.2026).
- Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe, § 8 Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__8.html (Zugriff am 23.09.2026).
- Strafgesetzbuch (StGB), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html (Zugriff am 23.09.2026).
- Kooperationsverbund Schulsozialarbeit (2007): Berufsbild und Anforderungsprofil der Schulsozialarbeit. Frankfurt am Main: Kooperationsverbund Schulsozialarbeit.
- LandesArbeitsGemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e. V. (LAG Schulsozialarbeit NRW) (2021): Qualitätsstandards in der Schulsozialarbeit Nordrhein-Westfalen. Haltungen entwickeln. Methoden etablieren. Strukturen verändern. o. O.: LandesArbeitsGemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e. V.
- Olk, Thomas & Speck, Karsten (2009): Was bewirkt Schulsozialarbeit? Theoretische Konzepte und empirische Befunde an der Schnittfläche zwischen formaler und non-formaler Bildung. In: Zeitschrift für Pädagogik 55 (6), S. 910–927. DOI: 10.25656/01:4283.
- Speck, Karsten (2022): Lösungen zu den Lernfragen „Schulsozialarbeit. Eine Einführung“. München: Ernst Reinhardt Verlag.
- Thiersch, Hans (2014): Lebensweltorientierte Soziale Arbeit. Aufgaben der Praxis im sozialen Wandel. 9. Aufl. Weinheim und Basel: Beltz Juventa.